Auffällig an der Berichterstattung in Ghanaischen Tageszeitungen ist, dass es offensichtlich nicht so etwas wie eine Unschuldvermutung gibt. Über Beschuldigte wird mit Bild, Angaben von persönlichen Daten und möglichst allen Einzelheiten der ihnen zu Last gelegten Taten berichtet. Dies betrifft nicht nur Ausländer, sondern hierfür findet man beinahe täglich aus allen Bereichen Beispiele in den Zeitungen. Wer so über mehrere Tage Gegenstand der Berichterstattung war, hat wohl auch nach einem Freispruch größte Schwierigkeiten sich wieder normal in der Gesellschaft zu bewegen. Von Vorverurteilung zu sprechen, ist fast untertrieben.
Zu dieser Art der Berichterstattung passt es, dass Tote – gleichgültig, ob es sich um Mord- oder Unfallopfer handelt – kein Recht mehr auf Persönlichkeitsschutz haben. Um so deutlicher die Personen zu erkennen sind, desto besser für den Bericht?
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